Grundlage für die Bestellung zum Sachverständigen ist die Sachverständigenordnung (SVO der Handwerkskammer Düsseldorf). Die Bestellungshoheit liegt für die handwerklichen Sachverständigen laut HWO Handwerksordnung bei den Handwerkskammern: §91 (1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere, 8. Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, Volltext der HWO finden Sie bei http//bundesrecht.juris.de HandWerksOrdnung
Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung - öbv - zum Sachverständigen des Tischlerhandwerks hat die Handwerkskammer Düsseldorf vorgenommen, Adresse:
Georg-Schulhoff-Platz-1, 40221 Düsseldorf, Postfach 102755, Tel. 0211-8795-0, Fax 0211 8795-110